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Die
Tafelgrundsätze
Präambel
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot - und dennoch gibt
es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen
sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ
einwandfreien Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr
verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.
Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach
den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese
an Bedürftige ab.
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist ehrenamtlich und kann - wenn möglich
und notwendig - unterstützt werden durch verschieden finanzierte
und geförderte Mitarbeiter.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und
Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.
Grundsatz 5
Der Name "Tafel" ist als eingetragenes Markenzeichen durch
den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafel steht immer im lokalem Bezug. Die Tafeln respektieren
den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.
Grundsatz 7
Die Tafelgrundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V.
sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland. Die Tafel
erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung
der Tafelgrundsätze.
Grundsatz 8
Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung
der Tafelgrundsätze. Bei Nichteinhaltung der Tafelgrundsätze
beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen
Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens "Tafel"
und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Deutsche
Tafel e.V. |